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   BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94   

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BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94 (https://dejure.org/1994,11660)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1994 - 1 WB 65.94 (https://dejure.org/1994,11660)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1994 - 1 WB 65.94 (https://dejure.org/1994,11660)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besetzung eines Dienstpostens mit einem konkurrierenden Berufssoldaten - Feststellung der Rechtswidrigkeit der unterlassenen Versetzung eines Soldaten auf einen Dienstposten bei der Flugsicherungswehrstaffel / Flugabwehrstaffel - Anspruch eines Soldaten auf eine ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 20.94

    Konkurrentenklage im Fall der Beförderung eines Soldaten zum Dozent für Wehr- und

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94
    Dabei hat er sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - und vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 -).

    Dessen Leistungsbild stellt sich wie folgt dar: Letzte Beurteilung (1992): Durchschnitt 2, 06; vorletzte Beurteilung (1990): Durchschnitt 2, 26; drittletzte Beurteilung (1988): Durchschnitt 2, 73. Demgegenüber ergibt sich für den ausgewählten Offizier im Vergleichszeitraum folgende Leistungsbild: Letzte Beurteilung (1992): Durchschnitt 2, 0; vorletzte Beurteilung (1990): Durchschnitt 2, 13; drittletzte Beurteilung (1988): Durchschnitt 2, 40. Daß sich die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - und vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 -).

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94
    Die Ermessensentscheidung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschlüsse vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25> und vom 30. September 1993 - BVerwG 1 WB 29.31 - ).
  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93

    Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94
    Dessen Leistungsbild stellt sich wie folgt dar: Letzte Beurteilung (1992): Durchschnitt 2, 06; vorletzte Beurteilung (1990): Durchschnitt 2, 26; drittletzte Beurteilung (1988): Durchschnitt 2, 73. Demgegenüber ergibt sich für den ausgewählten Offizier im Vergleichszeitraum folgende Leistungsbild: Letzte Beurteilung (1992): Durchschnitt 2, 0; vorletzte Beurteilung (1990): Durchschnitt 2, 13; drittletzte Beurteilung (1988): Durchschnitt 2, 40. Daß sich die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - und vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 -).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90

    Soldatengesetz - Dienstpostenwechsel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94
    Beruht die Dienstpostenvergabe auf einer danach willkürlichen Organisationsmaßnahme, so ist sie rechtswidrig (Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232> und vom 22. Juli - BVerwG 1 WB 66.91 - ZBR 1992, 374>).
  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 44.92

    Soldat - Anfechtungsbegehren - Höherdotierter Dienstposten - Wegversetzung -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94
    Dabei hat er sich am Leistungsprinzip zu orientieren (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 44.92 - und vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 -).
  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91

    Zulässigkeit einer beamtenrechtlichen Konkurrentenklage bei vollzogener

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94
    Beruht die Dienstpostenvergabe auf einer danach willkürlichen Organisationsmaßnahme, so ist sie rechtswidrig (Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232> und vom 22. Juli - BVerwG 1 WB 66.91 - ZBR 1992, 374>).
  • BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 60.82

    Abstrakte Überprüfung der STAN - Gerichtliche Überprüfung von Einzelmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94
    Eine STAN-Änderung ist keine gegen den einzelnen Soldaten gerichtete Maßnahme und betrifft deshalb diesen in seinen Rechten regelmäßig nicht (vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 1968 - BVerwG 1 WB 25.67 -, vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - und vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -).
  • BVerwG, 05.08.1981 - 1 WB 60.80

    Anspruch auf Dienstpostenwechsel - Antrag auf gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94
    Eine STAN-Änderung ist keine gegen den einzelnen Soldaten gerichtete Maßnahme und betrifft deshalb diesen in seinen Rechten regelmäßig nicht (vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 1968 - BVerwG 1 WB 25.67 -, vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - und vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -).
  • BVerwG, 30.01.1968 - I WB 25.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94
    Eine STAN-Änderung ist keine gegen den einzelnen Soldaten gerichtete Maßnahme und betrifft deshalb diesen in seinen Rechten regelmäßig nicht (vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 1968 - BVerwG 1 WB 25.67 -, vom 5. August 1981 - BVerwG 1 WB 60.80 - und vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94

    Rechtsanspruch eines Soldaten auf die Verwendung auf einem bestimmten

    Wenn die personalbearbeitende Stelle unter diesen Umständen an der Beurteilungslage als ausschlaggebendem Gesichtspunkt festgehalten hat, so ist dies aus der Sicht des § 3 SO rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 - undvom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 65.94 -).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 26.03

    Bewertung von Dienstposten als dienstliche Maßnahme - Abgrenzung zwischen

    Lediglich in Ausnahmefällen, in denen sich eine STAN-Änderung gezielt gegen die förderliche Verwendung eines bestimmten förderungsfähigen Soldaten richtet und insofern keine sachlichen, sondern persönliche Gründe hat, kommt eine wehrdienstgerichtliche Überprüfung der darauf beruhenden Verwendungsentscheidung in Betracht (Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [BVerwG 26.02.1992 - 1 WB 133/90] = RiA 1992, 306 = NVwZ 1993, 1107 [LS]>, vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 - ZBR 1992, 374> und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 65.94 -).
  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 12.96

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Die STAN-Anderung als solche und damit die Herabstufung der Bordmechanikerfeidwebel-Dienstposten unterliegt nicht gerichtlicher Kontrolle, sie ist keine gegen den einzelnen Soldaten gerichtete Maßnahme und betrifft deshalb diesen nicht in seinen Rechten (ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 65.94 - m.w.N.); daß sie gezielt vorgenommen wurde, um eine Förderung des Antragstellers auszuschließen (vgl. Beschluß vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [BVerwG 26.02.1992 - 1 WB 133/90]>), behauptet selbst dieser nicht.
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